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SERAFE Gebühr 2026: Höhe, Befreiung und Zahlung

Jeder Schweizer Haushalt zahlt die SERAFE-Gebühr — unabhängig davon, ob ein Fernseher vorhanden ist. Hier erfahren Sie alles zu Höhe, Befreiungsmöglichkeiten und Zahlung der Schweizer Radio- und Fernsehgebühr 2026.

Mai 20267 Min. LesezeitVon LivingEase Redaktion

SERAFE auf einen Blick

  • Gebühr: CHF 335 pro Jahr und Haushalt (CHF 83.75 pro Quartal)
  • Wer zahlt: Jeder angemeldete Haushalt in der Schweiz
  • Befreiung: Sozialhilfe- und EL-Bezüger (auf Antrag)
  • Gerät nötig? Nein — geräteunabhängig
  • Anmeldung: Automatisch via Einwohnerregister
  • Ende der Gebühr: Ab Datum der Abmeldung

1. Was ist SERAFE und warum gibt es diese Gebühr?

SERAFE ist die Schweizerische Radio- und Fernsehgebühren AG, die seit dem 1. Januar 2019 die frühere BILLAG ersetzt hat. Sie zieht im Auftrag des Bundes die Haushaltsabgabe nach dem Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) ein.

Die Einnahmen fliessen zu rund 94 % an die konzessionierten Schweizer Rundfunkunternehmen: SRF (Deutschschweiz), RTS (Romandie), RSI (Tessin), RTR (Graubünden) sowie SWI swissinfo.ch. Die restlichen 6 % gehen an regionale Radio- und TV-Anbieter.

Das entscheidende Merkmal der heutigen Regelung: Die Gebühr ist geräteunabhängig. Wer in der Schweiz gemeldet ist, zahlt — unabhängig davon, ob im Haushalt ein Fernseher, ein Radio oder gar kein Empfangsgerät vorhanden ist. Damit entfiel die frühere Diskussion über Smartphones und Laptops als Empfangsgeräte.

2. Wie hoch ist die SERAFE-Gebühr 2026?

GebührentypJahresbetragRechnungsstellung
Privater HaushaltCHF 335Quartalsweise: CHF 83.75
Unternehmen (1–9 VZÄ)CHF 400Jährlich
Unternehmen (10–49 VZÄ)CHF 1'900Jährlich
Unternehmen (50–249 VZÄ)CHF 5'000Jährlich
Unternehmen (250+ VZÄ)CHF 35'000Jährlich

VZÄ = Vollzeitäquivalente. Quelle: SERAFE.ch / BAKOM (Stand 2026).

3. Wer ist befreit von der SERAFE-Gebühr?

Eine vollständige Befreiung ist möglich für:

  • Haushalte, die wirtschaftliche Sozialhilfe (Sozialhilfe) beziehen
  • Haushalte, die Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV (EL) beziehen
  • Diplomatische Missionen und konsularische Vertretungen
  • Anerkannte internationale Organisationen mit Privilegienabkommen

Kein Befreiungsgrund: kein Fernseher, kein Radio, nur Netflix / Streaming, zeitweiliger Aufenthalt im Ausland, Vollzeitstudium ohne Sozialhilfebezug, geringes Einkommen ohne Sozialhilfebezug.

Befreiung beantragen: Unter serafe.ch können Sozialhilfe- und EL-Bezüger online einen Befreiungsantrag stellen. Sie benötigen den aktuellen Entscheid Ihrer Gemeinde oder des kantonalen Sozialamts als Nachweis. Genehmigte Befreiungen gelten für das laufende Rechnungsjahr und müssen jährlich erneuert werden.

4. Wie wird die SERAFE-Gebühr erhoben?

Sie müssen sich nicht separat bei SERAFE registrieren. Nach Ihrer Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde erhält SERAFE Ihre Daten automatisch vom kantonalen Einwohnerregister. Die erste Rechnung kommt in der Regel innerhalb von 3–6 Monaten.

Die Gebühr ist rückwirkend ab Anmeldedatum geschuldet — auch wenn die Rechnung erst Monate später eintrifft.

5. Zahlungsarten

  • QR-Rechnung (orangener Einzahlungsschein) — per E-Banking oder PostFinance bezahlbar
  • Lastschrift (LSV) — SERAFE belastet Ihr Konto automatisch
  • Online-Zahlung auf serafe.ch mit Kundennummer
  • E-Bill — Rechnung direkt im E-Banking empfangen und genehmigen

Bei Nichtzahlung folgen Mahngebühren und schliesslich eine Betreibung (Schuldbetreibung). Ein Betreibungsregisterauszug mit Einträgen kann die Wohnungssuche und Kontoeröffnung erheblich erschweren.

6. Was passiert bei Wegzug aus der Schweiz?

Bei der Abmeldung aus Ihrer Gemeinde wird SERAFE automatisch informiert. Die Gebührenpflicht endet mit dem Abmeldedatum. Bereits bezahlte Beträge für den verbleibenden Zeitraum werden erstattet.

Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz (neue Anmeldung in einer anderen Gemeinde) läuft die Gebührenpflicht ununterbrochen weiter — SERAFE aktualisiert Ihre Adresse automatisch.

Häufige Fragen zur SERAFE-Gebühr

Was ist SERAFE?

SERAFE (Schweizerische Radio- und Fernsehgebühren AG) ist das Unternehmen, das im Auftrag des Bundes die Radio- und Fernsehgebühr einzieht. Seit Januar 2019 hat SERAFE die frühere BILLAG abgelöst. Die Gebühr finanziert den öffentlichen Rundfunk: SRF, RTS, RSI, RTR und SWI swissinfo.ch.

Wie hoch ist die SERAFE-Gebühr 2026?

Die Haushaltsgebühr beträgt CHF 335 pro Jahr, eingeteilt in vier Quartalsrechnungen à CHF 83.75. Für Unternehmen gilt eine separate, mitarbeiterabhängige Gebühr: ab 1 Mitarbeitenden CHF 400/Jahr, bei 10–49 Mitarbeitenden CHF 1'900/Jahr, bei 250+ Mitarbeitenden CHF 35'000/Jahr.

Wer ist von der SERAFE-Gebühr befreit?

Befreit sind Haushalte, die Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen (AHV/IV) beziehen. Diplomatische Missionen und gewisse internationale Organisationen sind ebenfalls befreit. Kein Befreiungsgrund: kein Fernseher, kein Radio, nur Streaming-Dienste, vorübergehende Abwesenheit aus der Schweiz.

Muss ich SERAFE selbst anmelden?

Nein. SERAFE erhält Ihre Meldedaten automatisch vom kantonalen Einwohnerregister, sobald Sie sich bei Ihrer Gemeinde angemeldet haben (Anmeldung). Eine separate Registrierung bei SERAFE ist nicht nötig. Die erste Rechnung kommt in der Regel innerhalb von 3–6 Monaten nach der Anmeldung.

Was passiert, wenn ich die SERAFE-Gebühr nicht zahle?

Bei Nichtzahlung folgen Mahnungen, danach eine Betreibung. Ein Betreibungsregister-Eintrag kann die Wohnungssuche oder Kontoeröffnung in der Schweiz erschweren. Zahlen Sie daher fristgerecht oder beantragen Sie rechtzeitig eine Befreiung oder einen Zahlungsaufschub.

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