SERAFE auf einen Blick
- Gebühr: CHF 335 pro Jahr und Haushalt (CHF 83.75 pro Quartal)
- Wer zahlt: Jeder angemeldete Haushalt in der Schweiz
- Befreiung: Sozialhilfe- und EL-Bezüger (auf Antrag)
- Gerät nötig? Nein, geräteunabhängig
- Anmeldung: Automatisch via Einwohnerregister
- Ende der Gebühr: Ab Datum der Abmeldung
1. Was ist SERAFE und warum gibt es diese Gebühr?
SERAFE ist die Schweizerische Radio- und Fernsehgebühren AG, die seit dem 1. Januar 2019 die frühere BILLAG ersetzt hat. Sie zieht im Auftrag des Bundes die Haushaltsabgabe nach dem Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) ein.
Die Einnahmen fliessen zu rund 94 % an die konzessionierten Schweizer Rundfunkunternehmen: SRF (Deutschschweiz), RTS (Romandie), RSI (Tessin), RTR (Graubünden) sowie SWI swissinfo.ch. Die restlichen 6 % gehen an regionale Radio- und TV-Anbieter.
Das entscheidende Merkmal der heutigen Regelung: Die Gebühr ist geräteunabhängig. Wer in der Schweiz gemeldet ist, zahlt, unabhängig davon, ob im Haushalt ein Fernseher, ein Radio oder gar kein Empfangsgerät vorhanden ist. Damit entfiel die frühere Diskussion über Smartphones und Laptops als Empfangsgeräte.
2. Wie hoch ist die SERAFE-Gebühr 2026?
| Gebührentyp | Jahresbetrag | Rechnungsstellung |
|---|---|---|
| Privater Haushalt | CHF 335 | Quartalsweise: CHF 83.75 |
| Unternehmen (1–9 VZÄ) | CHF 400 | Jährlich |
| Unternehmen (10–49 VZÄ) | CHF 1'900 | Jährlich |
| Unternehmen (50–249 VZÄ) | CHF 5'000 | Jährlich |
| Unternehmen (250+ VZÄ) | CHF 35'000 | Jährlich |
VZÄ = Vollzeitäquivalente. Quelle: SERAFE.ch / BAKOM (Stand 2026).
3. SERAFE pro Haushalt oder pro Person?
Die SERAFE-Gebühr wird pro Haushalt erhoben, nicht pro Person. Ein privater Haushalt zahlt 2026 einmal CHF 335 pro Jahr, unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen und wie viele Radios oder Fernseher vorhanden sind.
Was das konkret bedeutet:
- Eine Einzelperson zahlt gleich viel wie eine fünfköpfige Familie: CHF 335 pro Jahr.
- Eine WG, die im Einwohnerregister als ein Haushalt geführt wird, erhält eine Rechnung. Die Mitbewohnerinnen und Mitbewohner teilen die CHF 335 unter sich auf.
- Sind an derselben Adresse mehrere Haushalte separat registriert, zahlt jeder Haushalt seine eigene Gebühr.
- Ohne Fernseher, ohne Radio oder mit ausschliesslich Streaming-Diensten bleibt die Gebühr geschuldet: sie ist geräteunabhängig.
Massgebend ist der Haushalt, wie er im kantonalen bzw. kommunalen Einwohnerregister geführt wird. Quelle: SERAFE.ch / BAKOM (Stand 2026).
4. Wer ist befreit von der SERAFE-Gebühr?
Eine vollständige Befreiung ist möglich für:
- Haushalte, die wirtschaftliche Sozialhilfe (Sozialhilfe) beziehen
- Haushalte, die Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV (EL) beziehen
- Diplomatische Missionen und konsularische Vertretungen
- Anerkannte internationale Organisationen mit Privilegienabkommen
Kein Befreiungsgrund: kein Fernseher, kein Radio, nur Netflix / Streaming, zeitweiliger Aufenthalt im Ausland, Vollzeitstudium ohne Sozialhilfebezug, geringes Einkommen ohne Sozialhilfebezug.
5. Wie wird die SERAFE-Gebühr erhoben?
Sie müssen sich nicht separat bei SERAFE registrieren. Nach Ihrer Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde erhält SERAFE Ihre Daten automatisch vom kantonalen Einwohnerregister. Die erste Rechnung kommt in der Regel innerhalb von 3–6 Monaten.
Die Gebühr ist rückwirkend ab Anmeldedatum geschuldet, auch wenn die Rechnung erst Monate später eintrifft.
6. Zahlungsarten
- QR-Rechnung (orangener Einzahlungsschein): per E-Banking oder PostFinance bezahlbar
- Lastschrift (LSV): SERAFE belastet Ihr Konto automatisch
- Online-Zahlung auf serafe.ch mit Kundennummer
- E-Bill: Rechnung direkt im E-Banking empfangen und genehmigen
Bei Nichtzahlung folgen Mahngebühren und schliesslich eine Betreibung (Schuldbetreibung). Ein Betreibungsregisterauszug mit Einträgen kann die Wohnungssuche und Kontoeröffnung erheblich erschweren.
Ratenzahlung: Die Gebühr wird ohnehin quartalsweise in vier Raten à CHF 83.75 verrechnet. Eine feinere Aufteilung ist nicht der Standardfall. Wenn Sie eine Rechnung nicht fristgerecht begleichen können, wenden Sie sich vor dem Fälligkeitsdatum direkt an SERAFE und fragen Sie nach einem Zahlungsaufschub. Ob und in welcher Form eine Vereinbarung möglich ist, entscheidet SERAFE im Einzelfall. Warten Sie damit nicht bis zur Mahnung.
7. Wann kommt die SERAFE-Rechnung?
SERAFE stellt vier Rechnungen pro Jahr aus, je eine pro Quartal à CHF 83.75. Die erste Rechnung nach einem Zuzug trifft in der Regel drei bis sechs Monate nach der Anmeldung bei der Gemeinde ein.
Die Verzögerung überrascht viele Neuzugezogene, ändert aber nichts am Betrag: die Gebühr ist rückwirkend ab dem Anmeldedatum geschuldet. Die erste Rechnung deckt deshalb oft mehr als ein Quartal ab und fällt entsprechend höher aus. Wer sich im Januar anmeldet und im Mai die erste Rechnung erhält, zahlt die Monate seit Januar nach.
8. SERAFE bei Umzug, Wegzug und Todesfall
Für alle drei Fälle gilt dasselbe Prinzip: massgebend ist die Meldung bei der Gemeinde, nicht eine Meldung an SERAFE. Die Daten fliessen automatisch aus dem Einwohnerregister zu SERAFE.
Umzug innerhalb der Schweiz
Bei der alten Gemeinde abmelden, bei der neuen anmelden. Mehr ist nicht nötig. SERAFE aktualisiert die Adresse automatisch, eine separate Umzugsmeldung an SERAFE entfällt. Die Gebührenpflicht läuft ununterbrochen weiter: keine Doppelbelastung, keine Lücke.
Wegzug aus der Schweiz
Mit der Abmeldung bei Ihrer Gemeinde endet die Gebührenpflicht per Abmeldedatum. Bereits bezahlte Beträge für den verbleibenden Zeitraum werden zurückerstattet. Eine separate Kündigung bei SERAFE gibt es nicht. Die Abmeldung bei der Gemeinde ist der einzige nötige Schritt.
Todesfall im Haushalt
Der Todesfall wird der Gemeinde gemeldet und fliesst von dort ins Einwohnerregister. Leben weitere Personen im Haushalt, besteht der Haushalt fort und die Gebühr läuft unverändert weiter: sie sinkt nicht, weil eine Person weniger dort wohnt. Löst sich der Haushalt auf, endet die Gebührenpflicht. Für offene Rechnungen oder einen Wechsel der Rechnungsadresse wenden sich Angehörige am besten direkt an SERAFE; die Formalitäten hängen vom Einzelfall ab.
Häufige Fragen zur SERAFE-Gebühr
Was ist SERAFE?
SERAFE (Schweizerische Radio- und Fernsehgebühren AG) ist das Unternehmen, das im Auftrag des Bundes die Radio- und Fernsehgebühr einzieht. Seit Januar 2019 hat SERAFE die frühere BILLAG abgelöst. Die Gebühr finanziert den öffentlichen Rundfunk: SRF, RTS, RSI, RTR und SWI swissinfo.ch.
Wie hoch ist die SERAFE-Gebühr 2026?
Die Haushaltsgebühr beträgt CHF 335 pro Jahr, eingeteilt in vier Quartalsrechnungen à CHF 83.75. Für Unternehmen gilt eine separate, mitarbeiterabhängige Gebühr: ab 1 Mitarbeitenden CHF 400/Jahr, bei 10–49 Mitarbeitenden CHF 1'900/Jahr, bei 250+ Mitarbeitenden CHF 35'000/Jahr.
Wird die SERAFE-Gebühr pro Haushalt oder pro Person erhoben?
Pro Haushalt. Ein privater Haushalt zahlt 2026 CHF 335 pro Jahr, unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen und wie viele Geräte vorhanden sind. Eine Einzelperson zahlt gleich viel wie eine fünfköpfige Familie. Eine WG, die im Einwohnerregister als ein Haushalt geführt wird, erhält eine einzige Rechnung. Sind an derselben Adresse mehrere Haushalte separat registriert, zahlt jeder seine eigene Gebühr.
Wer ist von der SERAFE-Gebühr befreit?
Befreit sind Haushalte, die Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen (AHV/IV) beziehen. Diplomatische Missionen und gewisse internationale Organisationen sind ebenfalls befreit. Kein Befreiungsgrund: kein Fernseher, kein Radio, nur Streaming-Dienste, vorübergehende Abwesenheit aus der Schweiz.
Muss ich SERAFE selbst anmelden?
Nein. SERAFE erhält Ihre Meldedaten automatisch vom kantonalen Einwohnerregister, sobald Sie sich bei Ihrer Gemeinde angemeldet haben (Anmeldung). Eine separate Registrierung bei SERAFE ist nicht nötig. Die erste Rechnung kommt in der Regel innerhalb von 3–6 Monaten nach der Anmeldung.
Wann kommt die SERAFE-Rechnung?
SERAFE stellt vier Rechnungen pro Jahr aus, je eine pro Quartal à CHF 83.75. Nach einem Zuzug trifft die erste Rechnung in der Regel drei bis sechs Monate nach der Anmeldung bei der Gemeinde ein. Die Gebühr ist rückwirkend ab dem Anmeldedatum geschuldet, deshalb deckt die erste Rechnung oft mehr als ein Quartal ab und fällt höher aus.
Muss ich SERAFE einen Umzug melden?
Nein. Melden Sie sich bei der alten Gemeinde ab und bei der neuen an. SERAFE aktualisiert die Adresse automatisch über das Einwohnerregister. Eine separate Umzugsmeldung an SERAFE ist nicht nötig, und die Gebührenpflicht läuft ohne Doppelbelastung und ohne Lücke weiter.
Wie kann ich SERAFE abmelden oder kündigen?
Eine separate Kündigung bei SERAFE gibt es nicht. Die Gebührenpflicht endet mit der Abmeldung bei Ihrer Gemeinde, etwa beim Wegzug aus der Schweiz; bereits bezahlte Beträge für den verbleibenden Zeitraum werden zurückerstattet. Bei einem Todesfall im Haushalt gilt dasselbe über das Einwohnerregister: leben weitere Personen im Haushalt, läuft die Gebühr unverändert weiter.
Was passiert, wenn ich die SERAFE-Gebühr nicht zahle?
Bei Nichtzahlung folgen Mahnungen, danach eine Betreibung. Ein Betreibungsregister-Eintrag kann die Wohnungssuche oder Kontoeröffnung in der Schweiz erschweren. Zahlen Sie daher fristgerecht oder beantragen Sie rechtzeitig eine Befreiung oder einen Zahlungsaufschub.