Anmeldung in der Schweiz — Schritt für Schritt
Wer in die Schweiz zieht, muss sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Dieser Guide erklärt den gesamten Prozess — für EU/EFTA-Bürger und Nicht-EU-Bürger.
Aktualisiert Mai 2026 · 9 Min. Lesezeit
In diesem Guide
1. Die 14-Tage-Frist
Das Schweizer Recht verpflichtet jede Person, die ihren Wohnsitz in eine Schweizer Gemeinde verlegt, sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug bei der zuständigen Einwohnerkontrolle anzumelden. Diese Pflicht gilt für Schweizer Bürger, EU/EFTA-Bürger und Drittstaatsangehörige gleichermassen.
Wer die Frist versäumt, riskiert eine Busse. In manchen Kantonen können Verspätungen zusätzlich die Ausstellung des Ausweises verzögern, was Auswirkungen auf Krankenversicherung, Bankkonto und Arbeitsvertrag haben kann.
2. Anmeldung für EU/EFTA-Bürger
EU- und EFTA-Bürger profitieren vom Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Das Verfahren ist einfacher als für Drittstaatsangehörige:
Online oder telefonisch bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde. In grossen Städten (Zürich, Bern, Basel) ist eine Online-Buchung möglich.
Gültiger Reisepass oder Personalausweis, Mietvertrag oder Wohnbestätigung, 1 Passfoto, ggf. Arbeitsvertrag oder Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel.
Bei Arbeitnehmern: Ausweis B (Jahresaufenthaltsbewilligung) oder bei längerem Aufenthalt Ausweis C. Ausweis L bei Kurzaufenthalten unter einem Jahr.
Die Krankenversicherung muss innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft abgeschlossen werden. Sie ist rückwirkend ab Einreisetag gültig.
3. Anmeldung für Nicht-EU-Bürger (Drittstaaten)
Für Bürger aus Ländern ausserhalb der EU und EFTA (z. B. USA, Indien, Brasilien, Türkei) ist das Verfahren aufwändiger. In der Regel wird bereits vor der Einreise ein Visum D (nat. Visum) benötigt.
Das Visum D wird bei der Schweizer Botschaft im Heimatland beantragt, sobald eine Arbeitsbewilligung (durch den Arbeitgeber) vorliegt.
Innerhalb von 14 Tagen nach Einzug. Mitbringen: Reisepass, Visum D, Mietvertrag, Passfoto, Arbeitsvertrag.
Der kantonale Migrationsdienst stellt den Ausweis B aus. Bearbeitungszeit: 2–4 Wochen. In dieser Zeit erhält man eine vorläufige Bestätigung.
Fingerabdruck und Foto werden bei der Einwohnerkontrolle erfasst. Der physische Ausweis wird per Post zugesandt.
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Mietvertrag übersetzen →4. Benötigte Dokumente im Überblick
| Dokument | EU/EFTA-Bürger | Nicht-EU-Bürger |
|---|---|---|
| Gültiger Reisepass oder Personalausweis | ✅ Pflicht | ✅ Pflicht (nur Reisepass) |
| Mietvertrag / Wohnbestätigung | ✅ Pflicht | ✅ Pflicht |
| Passfoto | ✅ 1–2 Stück | ✅ 1–2 Stück |
| Arbeitsvertrag | Empfohlen | ✅ Pflicht |
| Nat. Visum Typ D | — | ✅ Pflicht |
| Heiratsurkunde (bei Familiennachzug) | Falls zutreffend | Falls zutreffend |
| Geburtsurkunden der Kinder | Falls zutreffend | Falls zutreffend |
5. Schweizer Ausweistypen erklärt
Der Ausweistyp, den Sie erhalten, hängt von Ihrer Nationalität, Ihrem Aufenthaltsgrund und der Dauer Ihres Aufenthalts ab:
| Ausweis | Gültigkeitsdauer | Für wen |
|---|---|---|
| Ausweis L | Bis 1 Jahr | Kurzaufenthalter, Saisonarbeit |
| Ausweis B | 1 Jahr (verlängerbar) | Arbeitnehmer, Studenten, Selbständige |
| Ausweis C | 5 Jahre (Niederlassungsbewilligung) | Nach 5–10 Jahren in der Schweiz |
| Ausweis G | 1–5 Jahre | Grenzgänger (wohnen im Ausland) |
| Ausweis F | 1 Jahr (verlängerbar) | Vorläufig Aufgenommene |
| Ausweis N | Während Asylverfahren | Asylsuchende |
6. Gebühren und Kosten
Die Gebühren variieren je nach Kanton und Ausweistyp. Nachfolgend die typischen Kosten:
| Ausweistyp | Erstausstellung | Verlängerung |
|---|---|---|
| Ausweis L (EU/EFTA) | CHF 65–100 | CHF 65–100 |
| Ausweis B (EU/EFTA) | CHF 65–120 | CHF 65–120 |
| Ausweis B (Drittstaaten) | CHF 100–220 | CHF 100–220 |
| Ausweis C | CHF 100–200 | CHF 65–130 |
7. Online-Anmeldung (Zürich, Bern, Basel)
Mehrere grosse Schweizer Städte bieten eine vollständige oder teilweise Online-Anmeldung an:
- Stadt Zürich: Online-Terminbuchung über das Portal der Stadt; Anmeldung für EU-Bürger teilweise vollständig online möglich
- Stadt Bern: Online-Anmeldung über das eKEK-Portal des Kantons Bern
- Kanton Basel-Stadt: Online-Formular über das Migrationsamt BS; persönliche Vorsprache für biometrische Daten dennoch erforderlich
- Kleinere Gemeinden: Persönliche Vorsprache in der Regel noch notwendig
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Was passiert, wenn ich die 14-Tage-Frist verpasse?
Sie riskieren eine Busse (in der Regel CHF 100–500 je nach Kanton). Melden Sie sich so bald wie möglich nach, und erklären Sie den Grund der Verspätung schriftlich.
Kann ich mich anmelden, bevor ich eine Wohnung habe?
Nein — für die Anmeldung benötigen Sie eine feste Adresse in der Schweiz (Mietvertrag oder schriftliche Wohnbestätigung des Vermieters). Eine Hotel- oder Airbnb-Adresse wird in der Regel nicht akzeptiert.
Benötige ich die Anmeldebestätigung für die Krankenversicherung?
Ja — die meisten Schweizer Krankenkassen verlangen die Anmeldebestätigung als Nachweis des Wohnsitzes. Schliessen Sie die Krankenversicherung innerhalb von 3 Monaten nach Einreise ab (rückwirkend ab Ankunftsdatum).
Muss ich mich auch abmelden, wenn ich die Schweiz verlasse?
Ja — bei Wegzug aus der Schweiz oder innerhalb der Schweiz in eine andere Gemeinde müssen Sie sich abmelden bzw. ummelden. Die Abmeldung erfolgt ebenfalls bei der Einwohnerkontrolle.
Ist die Anmeldung dieselbe wie die Aufenthaltserlaubnis?
Nein. Die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle ist der Prozess der Wohnsitzregistrierung. Die Aufenthaltserlaubnis (Ausweis) wird durch den kantonalen Migrationsdienst ausgestellt und läuft parallel dazu ab.