Das Schweizer Glossar für Zugezogene: 40+ Begriffe, klar erklärt
Auch wer Deutsch spricht, versteht die Schweiz nicht automatisch: «Franchise» ist keine Fastfood-Lizenz, das «Depot» keine Getränkekiste, und der Betreibungsregisterauszug entscheidet über Ihre Wohnungsbewerbung. Dieses Glossar erklärt die Begriffe, die Ihren Schweizer Alltag steuern — von der Anmeldung bis zum Zügeltermin.
Anmeldung — Die Registrierung bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde — Pflicht innert 14 Tagen nach Einzug. Sie löst fast alles Weitere aus: Serafe-Rechnung, Steuererfassung, Krankenversicherungspflicht.
Einwohnerkontrolle — Das Einwohneramt der Gemeinde. Hier melden Sie Zuzug, Wegzug und Adressänderungen — das deutsche Pendant ist das Einwohnermeldeamt.
B-Bewilligung — Befristete Aufenthaltsbewilligung (meist 1–5 Jahre, verlängerbar), an eine Erwerbstätigkeit oder ein Gesuch gebunden. Wer sie hält, wird in der Regel an der Quelle besteuert.
C-Bewilligung (Niederlassung) — Unbefristetes Aufenthaltsrecht nach in der Regel 5–10 Jahren. Mit C entfällt die Quellensteuer, und der Arbeitsmarktzugang ist frei.
L- und G-Bewilligung — L = Kurzaufenthalter (bis 12 Monate), G = Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland und Arbeitsplatz in der Schweiz.
Heimatort — Eine Schweizer Besonderheit: der Bürgerort einer Person, unabhängig vom Geburts- oder Wohnort. Steht in Schweizer Ausweisen, wo andere Länder den Geburtsort führen.
2. Wohnen & Miete
Mietzinsdepot (Kaution) — Die Mietkaution: gesetzlich maximal drei Netto-Monatsmieten, zwingend auf einem Sperrkonto auf Ihren Namen. Details im Mietkautions-Ratgeber.
Nebenkosten (akonto) — Heizung, Warmwasser, Hauswartung — «akonto» heisst: Sie zahlen monatliche Vorauszahlungen, jährlich folgt die Abrechnung. Prüfen, ob das Inserat Netto- oder Bruttomiete nennt. Mehr im Nebenkosten-Ratgeber.
Betreibungsregisterauszug — Amtlicher Nachweis, dass keine Zwangsvollstreckungen gegen Sie laufen — bei Wohnungsbewerbungen faktisch Pflicht. Erhältlich beim Betreibungsamt (ca. CHF 17–18).
Referenzzinssatz — Der hypothekarische Referenzzins des Bundes, an den Schweizer Mieten gekoppelt sind: Sinkt er, haben Mietende Anspruch auf Mietzinssenkung — ein in Deutschland unbekannter Mechanismus.
Amtliches Formular — In vielen Kantonen nötig für Mietzinserhöhungen und teils bei Neuvermietung (Anfangsmietzins). Erhöhungen ohne Formular sind anfechtbar.
Zügeltermin — Die traditionellen Umzugstermine (oft Ende März und Ende September), an denen die meisten Mietverhältnisse enden — Umzugsfirmen sind dann Monate im Voraus ausgebucht.
Abnahmeprotokoll — Das Wohnungsübergabeprotokoll bei Ein- und Auszug. Jeden Mangel schriftlich festhalten — es entscheidet später über Kautionsabzüge.
3. Krankenkasse & Versicherung
Grundversicherung (KVG) — Die obligatorische Krankenpflegeversicherung: Abschluss innert drei Monaten nach Ankunft, Leistungen bei allen Kassen identisch — nur Prämie und Service unterscheiden sich. Details im Krankenversicherungs-Ratgeber.
Franchise — Nicht die Fastfood-Lizenz: der jährliche Selbstbehalt der Grundversicherung (wählbar CHF 300–2'500). Höhere Franchise = tiefere Prämie.
Selbstbehalt — Nach Erreichen der Franchise zahlen Sie 10% der Kosten selbst — maximal CHF 700 pro Jahr für Erwachsene.
Prämienverbilligung — Kantonale Subvention der Krankenkassenprämie für tiefe und mittlere Einkommen. Viele Zugezogene verpassen sie, weil sie aktiv beantragt werden muss.
Zusatzversicherung (VVG) — Freiwillige Zusatzdeckungen (Zahn, halbprivat, Ausland). Anders als bei der Grundversicherung darf die Kasse hier Aufnahme verweigern.
Hausarztmodell / Telmed — Sparmodelle der Grundversicherung: Sie verpflichten sich, zuerst die Hausarztpraxis oder eine Telefonberatung zu kontaktieren — dafür sinkt die Prämie.
4. Arbeit & Lohn
Arbeitszeugnis — Die gesetzlich geschuldete Beurteilung beim Stellenwechsel (Art. 330a OR) — mit codierter Notensprache. Der Zeugnis-Ratgeber entschlüsselt sie.
13. Monatslohn — Weit verbreiteter zusätzlicher Monatslohn (meist Ende Jahr). Bei Lohnangaben immer klären: 12 oder 13 Monatslöhne?
GAV (Gesamtarbeitsvertrag) — Branchen-Tarifvertrag zwischen Sozialpartnern — regelt Mindestlöhne, Arbeitszeiten und den 13. Monatslohn in vielen Branchen.
RAV — Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum — die Arbeitslosenbehörde. Bei Stellenverlust sofort anmelden; die Arbeitslosenversicherung (ALV) zahlt in der Regel 70–80% des versicherten Verdienstes.
Lohnausweis — Die jährliche Lohnbescheinigung des Arbeitgebers für die Steuererklärung — das Schweizer Pendant zur deutschen Lohnsteuerbescheinigung.
Pensionskasse (BVG / 2. Säule) — Die berufliche Vorsorge: obligatorisches Alterssparen über den Arbeitgeber, zusätzlich zur staatlichen AHV. Beim Stellenwechsel wandert das Guthaben als Freizügigkeitsleistung mit.
Säule 3a — Die private, steuerbegünstigte Vorsorge: Einzahlungen (bis zum jährlichen Maximalbetrag) lassen sich vom steuerbaren Einkommen abziehen.
5. Steuern & Gebühren
Quellensteuer — Direkter Lohnabzug der Einkommenssteuer für ausländische Angestellte ohne C-Bewilligung. Ab CHF 120'000 Jahreslohn folgt die ordentliche Veranlagung. Details im Quellensteuer-Ratgeber.
AHV / IV / ALV — Die staatlichen Sozialversicherungen (1. Säule): Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Arbeitslosenversicherung — automatisch vom Lohn abgezogen.
Serafe — Die Radio- und TV-Abgabe: CHF 335 pro Haushalt und Jahr, automatisch nach der Anmeldung. Alles Weitere im Serafe-Ratgeber.
Steuererklärung — Wer nicht (mehr) quellenbesteuert ist, deklariert Einkommen und Vermögen jährlich selbst — die Schweiz kennt zusätzlich zur Einkommens- auch eine Vermögenssteuer.
Eigenmietwert — Fiktives steuerbares Einkommen für selbstbewohntes Wohneigentum — eine Schweizer Eigenheit, die Hauskaufrechnungen verändert.
6. Alltag
QR-Rechnung — Der Schweizer Standard-Zahlschein mit QR-Code — Nachfolger des orangen/roten Einzahlungsscheins. Zahlbar per Banking-App, E-Banking oder am Postschalter.
Halbtax & GA — Die SBB-Abos: Halbtax = 50% auf fast alle ÖV-Billette (lohnt sich schnell), GA = Generalabonnement für das ganze Netz.
Hausordnung — Verbindliche Regeln des Mehrfamilienhauses — inklusive Ruhezeiten und Waschküchenplan. Verstösse können abgemahnt werden; die Waschküche ist ein ernst genommenes Sozialsystem.
Gemeinde — Die politische Grundeinheit der Schweiz mit eigener Steuerhoheit: Ihr Steuersatz hängt nicht nur vom Kanton, sondern auch von der Wohngemeinde ab.
Vignette — Die Autobahngebühr: CHF 40 pro Kalenderjahr als Kleber oder E-Vignette — Pflicht auf Schweizer Autobahnen.
Mietvertrag voller unbekannter Begriffe?
Der LivingEase Lease Analyzer übersetzt Ihren Schweizer Mietvertrag Klausel für Klausel in klare Sprache — und markiert riskante Stellen automatisch.
Was bedeutet «Franchise» bei der Schweizer Krankenkasse?
Die Franchise ist der jährliche Selbstbehalt der Grundversicherung: den wählbaren Betrag zwischen CHF 300 und CHF 2'500 zahlen Sie selbst, bevor die Kasse übernimmt. Danach tragen Sie noch 10% Selbstbehalt bis maximal CHF 700 pro Jahr. Höhere Franchise = tiefere Monatsprämie.
Was ist ein Betreibungsregisterauszug?
Der amtliche Nachweis, dass gegen Sie keine Betreibungen (Zwangsvollstreckungen wegen unbezahlter Rechnungen) laufen. Schweizer Vermieter verlangen ihn bei fast jeder Wohnungsbewerbung; Sie erhalten ihn beim Betreibungsamt Ihres Wohnorts für rund CHF 17–18.
Was ist der Unterschied zwischen B- und C-Bewilligung?
Die B-Bewilligung ist die befristete Aufenthaltsbewilligung (meist 1–5 Jahre, verlängerbar), die C-Bewilligung die unbefristete Niederlassungsbewilligung nach in der Regel 5–10 Jahren Aufenthalt. Mit C entfällt unter anderem die Quellenbesteuerung — Sie füllen dann eine ordentliche Steuererklärung aus.
Was ist der 13. Monatslohn?
Ein in der Schweiz weit verbreiteter zusätzlicher Monatslohn, meist im November/Dezember (oder halb im Sommer, halb im Winter) ausbezahlt. Er ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in den meisten Arbeitsverträgen und GAV Standard — klären Sie bei Lohnangaben immer, ob sie 12 oder 13 Monatslöhne umfassen.