Krankenkasse kündigen 2026: Fristen, Vorlage und Wechsel
Die Grundversicherung können Sie nicht einfach ersatzlos kündigen, denn wer in der Schweiz wohnt, muss versichert sein. Sie können aber zu einer anderen Krankenkasse wechseln oder die Versicherung beenden, wenn Sie die Schweiz verlassen. Hier finden Sie die Fristen, eine Kündigungsvorlage und die Gesetzesartikel zu jedem Schritt.
· 9 Min. Lesezeit
Kurze Antwort
- Für einen Wechsel per 1. Januar 2027 muss Ihre Kündigung bis Montag, 30. November 2026 bei der Krankenkasse eintreffen. Der Poststempel zählt nicht.
- Schliessen Sie zuerst die neue Grundversicherung ab und kündigen Sie dann die alte, am besten eingeschrieben bis Mitte November.
- Die Zusatzversicherung ist ein eigener Vertrag mit eigener Kündigungsfrist. Sie läuft weiter, wenn Sie sie nicht separat kündigen.
- Wer die Schweiz verlässt, ist bis zum Wegzugsdatum versichert, spätestens bis zum Tag der Ausreise.
Kann man die Krankenkasse überhaupt kündigen?
Wer in der Schweiz Wohnsitz nimmt, muss sich innert drei Monaten für die Grundversicherung versichern (Art. 3 KVG). Es gibt deshalb nur drei gute Gründe, eine Police zu beenden: Sie wechseln zu einer anderen Krankenkasse, Sie verlassen die Schweiz, oder Ihr Versicherer kann Sie nicht mehr versichern. Letzteres passiert, wenn er seine Bewilligung verliert oder wenn Sie wegen Umzug oder Stellenwechsel einen an den Arbeitgeber gebundenen Versicherer verlassen müssen.
Eine Kündigung ohne neue Versicherung bewirkt nichts, solange Sie hier wohnen. Die alte Versicherung endet erst, wenn die neue Krankenkasse ihr mitgeteilt hat, dass Sie lückenlos versichert sind (Art. 7 Abs. 5 KVG). Bis dahin bleiben Sie versichert und zahlen weiter Prämien. Sie können also nicht versehentlich ohne Grundversicherung dastehen, aber auch nicht aussteigen, um Prämien zu sparen.
Welche Kündigungsfrist gilt für Sie?
| Situation | Frist | Versicherung endet | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Wechsel nach Bekanntgabe der neuen Prämie | Kündigung muss bis Ende November eintreffen (2026: Montag, 30. November) | 31. Dezember | Art. 7 Abs. 2 KVG |
| Wechsel mit der ordentlichen Frist von drei Monaten auf Jahresende | Bis 30. September | 31. Dezember | Art. 7 Abs. 1 KVG |
| Wechsel unter dem Jahr (nur ordentliche Franchise und freie Arztwahl) | Bis 31. März | 30. Juni | Art. 7 Abs. 1 KVG |
| Tiefere Franchise, Wechsel in eine Bonusversicherung oder Wechsel des Versicherers mit wählbarer Franchise | Gleiche Fristen, aber nur auf Jahresende | 31. Dezember | Art. 94 Abs. 2 KVV |
| Wechsel des Versicherers oder Modells aus einem Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell | Gleiche Fristen, aber nur auf Jahresende | 31. Dezember | Art. 100 Abs. 3 KVV |
| Wechsel zu einer höheren Franchise | Keine Kündigung beim alten Versicherer nötig. Gilt nur auf Beginn eines Kalenderjahres; die Versicherer setzen eigene Stichtage, meist im Dezember | 1. Januar | Art. 94 Abs. 1 KVV |
| Sie müssen den Versicherer wegen Umzug oder Stellenwechsel verlassen | Keine Kündigungsfrist | Tag des Umzugs oder Stellenantritts | Art. 7 Abs. 3 KVG |
| Ihr Versicherer bietet die soziale Krankenversicherung nicht mehr an | Keine | Ende der Bewilligung | Art. 7 Abs. 4 KVG |
| Sie verlassen die Schweiz definitiv | Keine | Gemeldetes Wegzugsdatum, spätestens Tag der Ausreise | Art. 7 Abs. 3 KVV |
Zum Wechsel unter dem Jahr: Gemäss der Prämienseite des Bundes können nur Personen mit der ordentlichen Franchise von CHF 300 und freier Arztwahl per 30. Juni wechseln, wenn die Kündigung bis 31. März eintrifft. Höhere Franchisen, alternative Versicherungsmodelle (Hausarzt, HMO, Telmed) und Bonusversicherungen erlauben keinen Wechsel unter dem Jahr (Art. 94 Abs. 2 und Art. 100 Abs. 3 KVV; priminfo FAQ). Umgekehrt ist der Wechsel von der Standardversicherung in ein solches Modell grundsätzlich jederzeit möglich (Art. 100 Abs. 2 KVV).
Die Frist bis Ende November ist der Normalfall, wenn Sie nach einer Prämienerhöhung kündigen. Die Krankenkasse muss Ihnen die neue, genehmigte Prämie mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten mitteilen und dabei auf Ihr Wechselrecht hinweisen (Art. 7 Abs. 2 KVG). Für 2027 steigt die mittlere Prämie um 5,0% auf CHF 412 pro Monat, für Erwachsene im Schnitt auf CHF 487.60. Ihre persönliche Prämie muss Ihnen Ihre Krankenkasse bis Ende Oktober schicken (BAG, Medienmitteilung vom 29. September 2026). Die Zahlen für jeden Kanton finden Sie in unserem Prämienüberblick 2027 (auf Englisch).
Was heisst «rechtzeitig»?
Massgebend ist der Eingang, nicht der Versand. Ihre Kündigung muss am 30. November bei der Krankenkasse sein; ein Poststempel vom 30. November genügt nicht. Die Prämienseite des Bundes empfiehlt, eingeschrieben und etwa bis Mitte November zu kündigen (priminfo). Das Gesetz verlangt keinen eingeschriebenen Brief, aber der Beleg erspart Ihnen jeden Streit um das Datum.
Die alte Versicherung endet erst, wenn die neue Krankenkasse ihr mitgeteilt hat, dass Sie lückenlos versichert sind (Art. 7 Abs. 5 KVG). Vergisst die neue Krankenkasse diese Meldung, muss sie Ihnen den Schaden ersetzen, inklusive Prämiendifferenz. Dasselbe gilt für die alte Krankenkasse, wenn sie den Wechsel verzögert (Art. 7 Abs. 6 KVG).
Offene Rechnungen blockieren den Wechsel. Solange Sie Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten schulden, können Sie die Krankenkasse nicht wechseln (Art. 64a Abs. 6 KVG). Zahlen Sie also zuerst alles und kündigen Sie dann. Betreffen die Ausstände nur Ihre Kinder, können Sie trotzdem wechseln.
Krankenkasse wechseln: Schritt für Schritt
- Prämienbrief prüfen. Vergleichen Sie Ihre Prämie 2027 mit dem offiziellen Prämienrechner des Bundes (priminfo.admin.ch). Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gesetzlich gleich; Sie vergleichen also nur Preis, Modell und Service.
- Franchise und Modell wählen. Eine höhere Franchise senkt die Prämie, lohnt sich aber nur, wenn Sie selten zum Arzt gehen. Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modelle sind günstiger, schränken aber die Arztwahl ein.
- Neue Grundversicherung abschliessen. Die neue Krankenkasse muss Sie ohne Gesundheitsfragen aufnehmen. Nennen Sie Franchise und Modell im Antrag ausdrücklich.
- Alte Grundversicherung kündigen. Mit der Vorlage unten, eingeschrieben, so dass die Kündigung bis 30. November eintrifft.
- Zusatzversicherung separat entscheiden. Behalten, kündigen oder neu abschliessen: Das ist ein eigener Vertrag mit eigenen Fristen (siehe unten).
- Bestätigungen aufbewahren. Die alte Krankenkasse bestätigt das Vertragsende, die neue den Versicherungsbeginn per 1. Januar. Fehlt eine Bestätigung im Dezember, fragen Sie nach.
Kündigungsvorlage Grundversicherung
Senden Sie den Brief eingeschrieben und bewahren Sie den Beleg auf. Melden Sie sich gleichzeitig bei der neuen Krankenkasse an; diese meldet der alten, dass Sie versichert sind (Art. 7 Abs. 5 KVG). Auf priminfo finden Sie zusätzlich amtliche Musterbriefe.
Kündigung per 31. Dezember 2026
Wollen Sie auch die Zusatzversicherung beim selben Versicherer beenden, ersetzen Sie den Satz zu den Zusatzversicherungen durch: «Ausserdem kündige ich meine Zusatzversicherungen (Policennummer …) auf den nächstmöglichen Termin.» Tun Sie das erst, wenn die neue Zusatzversicherung schriftlich zugesagt ist.
Kündigung per 30. Juni (Wechsel unter dem Jahr)
Gleicher Brief, aber «per 30. Juni 2027». Die Kündigung muss bis 31. März 2027 eintreffen und ist nur mit der ordentlichen Franchise und freier Arztwahl möglich.
Zusatzversicherung kündigen
Die Krankenkasse darf Sie nicht zwingen, Zusatzversicherungen zu kündigen, wenn Sie die Grundversicherung wechseln (Art. 7 Abs. 7 KVG). Sie darf sie auch nicht nur wegen des Wechsels kündigen (Art. 7 Abs. 8 KVG). Zusatzversicherungen sind private Verträge nach Versicherungsvertragsgesetz, mit eigenen Laufzeiten und Kündigungsfristen. Manche laufen mehrere Jahre und haben eine Kündigungsfrist von sechs Monaten (priminfo FAQ). Lesen Sie deshalb Ihre Police, bevor Sie etwas kündigen.
Ein praktischer Rat, der unsere Empfehlung und keine gesetzliche Regel ist: Wenn Sie beim neuen Versicherer eine Zusatzversicherung abschliessen wollen, warten Sie dessen schriftliche Zusage ab, bevor Sie die alte kündigen. Bei Zusatzversicherungen gibt es Gesundheitsfragen, und Sie wollen am Ende nicht ohne Deckung dastehen.
Krankenkasse kündigen bei Wegzug ins Ausland
Für ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltsbewilligung endet die Grundversicherung mit dem gemeldeten Wegzug aus der Gemeinde, spätestens am Tag der tatsächlichen Ausreise (Art. 7 Abs. 3 KVV). Sie kündigen also nicht im üblichen Sinn, sollten aber Folgendes erledigen:
- Bei der Gemeinde abmelden. Laut EDA ist das nötig, wenn Sie länger als drei Monate im Ausland sind, Ihre Wohnung aufgeben und nicht bald zurückkehren (EDA).
- Der Krankenkasse die Abmeldebestätigung schicken und das Enddatum schriftlich bestätigen lassen.
- Offene Rechnungen bezahlen und eine Schlussabrechnung verlangen.
- Prüfen, ob eine Ausnahme gilt. Wer weiter in der Schweiz arbeitet, aber in einem EU- oder EFTA-Staat oder im Vereinigten Königreich wohnt, sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger können der Schweizer Versicherungspflicht unterstellt bleiben (Art. 1 Abs. 2 Bst. d–ebis sowie Art. 7 Abs. 4 und 8 KVV). Ihre Krankenkasse sagt Ihnen, welche Regel für Sie gilt.
- Versicherung im neuen Land organisieren. Ausserhalb von EU und EFTA deckt die Schweizer Versicherung meist nur Notfälle (EDA).
Muster: Mitteilung bei Wegzug ins Ausland
Den letzten Satz zu den Zusatzversicherungen streichen Sie, wenn Sie diese behalten wollen. Prüfen Sie vorher in den Bedingungen, ob die Police bei einem Wohnsitz im Ausland überhaupt weiterlaufen kann.
Fehler, die ein Jahr kosten
| Fehler | Folge | So vermeiden Sie ihn |
|---|---|---|
| Kündigung trifft am 1. Dezember ein | Wechsel erst ein Jahr später möglich | Bis Mitte November eingeschrieben senden |
| Kündigen, aber keine neue Grundversicherung abschliessen | Die Kündigung wird nicht wirksam; Sie bleiben ein weiteres Jahr beim alten Versicherer | Den neuen Vertrag gleichzeitig abschliessen |
| Offene Rechnungen beim alten Versicherer | Der Wechsel wird blockiert | Alles bezahlen, dann kündigen |
| Annahme, die Zusatzversicherung ende automatisch mit | Lücke im Schutz oder doppelte Prämien | Jede Police einzeln prüfen |
| Neue Franchise im Antrag nicht angeben | Sie bleiben womöglich bei der bisherigen Stufe | Franchise im neuen Antrag ausdrücklich nennen |
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Krankenkasse für 2027 kündigen?
Ihre schriftliche Kündigung muss bis Montag, 30. November 2026, bei Ihrer Krankenkasse eintreffen, damit Sie per 1. Januar 2027 wechseln können. Massgebend ist der Eingang bei der Versicherung, nicht der Poststempel.
Kann ich die Krankenkasse unter dem Jahr wechseln?
Nur in wenigen Fällen. Mit der ordentlichen Franchise von CHF 300 und freier Arztwahl können Sie per 30. Juni wechseln, wenn die Kündigung bis 31. März eintrifft. Ausserdem endet die Versicherung bei einem Umzug oder Stellenwechsel, wenn Sie Ihren Versicherer deshalb verlassen müssen, oder wenn der Versicherer die Grundversicherung nicht mehr anbietet. Sonst ist der nächste Termin der 31. Dezember.
Muss ich die Krankenkasse kündigen, wenn ich die Schweiz verlasse?
Die Grundversicherung endet mit dem gemeldeten Wegzugsdatum, spätestens am Tag der tatsächlichen Ausreise. Informieren Sie Ihre Krankenkasse trotzdem, schicken Sie die Abmeldebestätigung der Gemeinde mit und lassen Sie sich das Enddatum schriftlich bestätigen.
Verliere ich meine Zusatzversicherung, wenn ich die Grundversicherung wechsle?
Nein, nicht automatisch. Der Versicherer darf Sie nicht zwingen, Zusatzversicherungen zu kündigen, wenn Sie die Grundversicherung wechseln, und er darf sie nicht nur wegen des Wechsels kündigen (Art. 7 KVG). Zusatzversicherungen sind eigene Verträge mit eigenen Kündigungsfristen.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Dann bleiben Sie ein weiteres Jahr bei Ihrer bisherigen Krankenkasse, ausser es liegt ein Sonderfall vor, etwa ein Umzug, ein Stellenwechsel oder ein Versicherer, der die Grundversicherung nicht mehr anbietet.
Kann ich die Krankenkasse ohne neue Versicherung kündigen?
Solange Sie in der Schweiz wohnen, nein. Die alte Grundversicherung endet erst, wenn die neue Krankenkasse bestätigt hat, dass Sie lückenlos versichert sind (Art. 7 Abs. 5 KVG). Ohne neue Versicherung bleibt die Kündigung wirkungslos und Sie zahlen weiter Prämien.
Bis wann kann ich die Franchise ändern?
Eine tiefere Franchise gilt wie ein Wechsel: Die Mitteilung muss bis 30. November bei der Krankenkasse sein. Eine höhere Franchise ist nur auf den Beginn eines Kalenderjahres möglich (Art. 94 KVV); die Krankenkassen setzen dafür einen eigenen Stichtag, meist im Dezember.
Kann mich die neue Krankenkasse ablehnen?
Nicht in der Grundversicherung. Dort gibt es keine Gesundheitsfragen, und jede Krankenkasse muss in ihrem örtlichen Tätigkeitsbereich jede versicherungspflichtige Person aufnehmen (Art. 5 Bst. i KVAG). Bei Zusatzversicherungen ist das anders: Dort darf der Versicherer Gesundheitsfragen stellen und Anträge ablehnen.
Weitere Ratgeber
- KVG (SR 832.10): Bundesgesetz über die Krankenversicherung, Art. 3, 7, 64a
- KVV (SR 832.102): Verordnung über die Krankenversicherung, Art. 1, 7, 94, 100
- KVAG (SR 832.12): Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, Art. 5
- BAG: Medienmitteilung zu den Prämien 2027 (29. September 2026)
- priminfo: Krankenkasse wechseln
- priminfo: Häufige Fragen
- EDA: Auswandern