Quellensteuer auf einen Blick
- Was es ist: Einkommenssteuer, die monatlich vom Lohn in der Schweiz abgezogen wird
- Wer zahlt: Ausländer ohne C-Bewilligung (B, L und ähnliche)
- Wer nicht: Schweizer Bürger, C-Bewilligungsinhaber, mit beiden Verheiratete
- Nicht dasselbe wie: AHV/AVS und andere Sozialabzüge, die separat sind
- Die zentrale Zahl: CHF 120 000 brutto pro Jahr löst eine Steuererklärung aus
- Die zentrale Frist: 31. März des Folgejahres für Korrektur oder Rückerstattung
1. Was ist die Quellensteuer?
Die Quellensteuer ist eine Einkommenssteuer, die an der Quelle des Einkommens erhoben wird, also bei Ihrem Lohn. Statt Ihre Steuerrechnung einmal im Jahr zu zahlen, behält Ihr Arbeitgeber von jeder Lohnzahlung einen Prozentsatz ein und leitet ihn an die kantonale Steuerverwaltung weiter. Auf Französisch heisst sie impot a la source, im Tessin imposta alla fonte.
Für die meisten Expats ist das das gesamte System der Steuern in der Schweiz, das sie je zu Gesicht bekommen. Keine jährliche Erklärung, kein Schuhkarton voller Belege, keine Steuerrechnung im Frühling. Der Abzug auf Ihrer Lohnabrechnung, meist eine Zeile mit der Bezeichnung Quellensteuer oder QST, ist die ganze Transaktion. Der Betrag umfasst bereits die direkte Bundessteuer, die Kantons- und Gemeindesteuer und, wo sie anfällt, die Kirchensteuer.
Die gesetzliche Grundlage steht in den Bundesgesetzen DBG und StHG und wurde mit der Reform 2021 in allen 26 Kantonen vereinheitlicht. Diese Reform ist wichtig, weil sie geändert hat, wie Korrekturen und Abzüge funktionieren.
2. Wer zahlt in der Schweiz Quellensteuer?
Sie werden an der Quelle besteuert, wenn Sie ausländische Staatsangehörige sind, in der Schweiz Wohnsitz haben, aber keine C-Bewilligung besitzen. In der Praxis betrifft das die grosse Mehrheit der Neuankömmlinge:
- Inhaber einer B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung) in den ersten Jahren
- Inhaber einer L-Bewilligung (Kurzaufenthaltsbewilligung)
- F- und andere Statusinhaber mit Erwerbseinkommen
- Grenzgänger (G-Bewilligung), die im Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten
- Personen ohne Wohnsitz mit Schweizer Einkommen, etwa Verwaltungsratsmitglieder oder Künstler
Nicht an der Quelle besteuert, sondern ordentlich veranlagt werden Sie, wenn Sie eine C-Bewilligung besitzen, Schweizer Bürger sind oder mit einem Schweizer Bürger oder C-Bewilligungsinhaber verheiratet sind. Der letzte Punkt überrascht viele. Die Quellensteuer hängt von der Bewilligung und der Familiensituation ab, nicht allein von der Staatsangehörigkeit. Mehr dazu in unserem Guide zur Schweizer Arbeitserlaubnis.
3. Wie wird der Quellensteuersatz berechnet?
Zwei Dinge bestimmen Ihren Satz: Ihr Bruttoeinkommen und Ihr Tarifcode. Die kantonale Steuerverwaltung veröffentlicht Tariftabellen, und Ihr Arbeitgeber liest Ihren Satz anhand des passenden Codes ab. Das System ist progressiv, ein höherer Lohn in der Schweiz bedeutet also einen höheren Prozentsatz.
| Code | Gilt für |
|---|---|
| A | Alleinstehende ohne Kinder |
| B | Verheiratet, ein Verdienst (nur ein Ehepartner arbeitet) |
| C | Verheiratet, Doppelverdiener (beide Ehepartner arbeiten) |
| H | Alleinerziehende oder Alleinstehende mit Kindern |
| G | Ersatzeinkommen vom Versicherer (zum Beispiel Krankentaggeld) |
| L, M, N, P | Deutsche Grenzgänger (besondere Abkommenssätze) |
Jeder Code trägt eine Ziffer für Ihre Kinder, eine alleinstehende Person ohne Kinder ist also A0, ein verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern B2. Mehr Kinder bedeuten einen tieferen Satz. Ein angehängtes Y heisst, der Satz enthält die Kirchensteuer, N heisst, er enthält sie nicht. Da jeder Kanton eigene Multiplikatoren festlegt, wird derselbe Lohn in Zürich, Genf, Zug und Waadt unterschiedlich besteuert. Unser Vergleich der Löhne nach Kanton zeigt die Unterschiede.
4. Quellensteuer im Vergleich zu AHV/AVS und Sozialabzügen
Dieser Punkt verwirrt fast jeden, der die erste Lohnabrechnung liest. Die Quellensteuer ist eine Steuer. Die AHV/AVS ist es nicht. Beides wird vom Bruttolohn abgezogen, finanziert aber Unterschiedliches und folgt anderen Regeln.
Die AHV/AVS (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die staatliche Schweizer Altersvorsorge, die erste Säule. Alle, die in der Schweiz arbeiten, zahlen ein, auch Schweizer Bürger und C-Bewilligungsinhaber, die keine Quellensteuer zahlen. Sie ist mit der IV/AI (Invalidenversicherung) und der EO/APG (Erwerbsersatzordnung) gebündelt. Der Arbeitnehmeranteil aller drei zusammen beträgt 5,3 Prozent des Lohns, der Arbeitgeber zahlt denselben Anteil.
| Abzug | Was es ist | Arbeitnehmeranteil |
|---|---|---|
| AHV/AVS + IV/AI + EO/APG | Staatliche Vorsorge, Invalidität, Erwerbsersatz | 5,3% |
| ALV/AC | Arbeitslosenversicherung | 1,1% |
| BVG/LPP | Berufliche Vorsorge (2. Säule) | Altersabhängig, ~7–18% |
| NBU/AANP | Nichtberufsunfallversicherung | ~0,7–1,4% |
| Quellensteuer | Einkommenssteuer an der Quelle | Je nach Kanton und Einkommen |
Ihr Weg von brutto zu netto sieht also so aus: Bruttolohn, minus AHV/AVS und die übrigen Sozialabzüge, minus Quellensteuer, ergibt Ihren Nettolohn in der Schweiz. Die vollständige Aufschlüsselung für Ihre Funktion und Ihren Kanton liefert der LivingEase Lohnrechner.
5. Die 120 000-CHF-Grenze
Diese Grenze sollte sich jeder Expat merken. Erreicht Ihr Bruttojahreslohn CHF 120 000, werden Sie obligatorisch nachträglich ordentlich veranlagt (NOV). Ihr Arbeitgeber zieht weiterhin Quellensteuer ab, Sie müssen jedoch zusätzlich eine vollständige Steuererklärung einreichen. Die bereits abgezogene Steuer wird als Vorauszahlung angerechnet. Sie zahlen entweder nach oder erhalten etwas zurück.
Sobald Sie CHF 120 000 überschreiten, gilt die NOV für jedes Folgejahr, bis Sie die Schweiz verlassen oder sich Ihr Status ändert, selbst wenn Ihr Einkommen später wieder sinkt. Der Betrag ist brutto und umfasst 13. Monatslohn und Boni.
6. Unter CHF 120 000: So holen Sie eine Rückerstattung
Das übersehen die meisten Neuankömmlinge. Wenn Sie unter CHF 120 000 verdienen, ist die Quellensteuer normalerweise endgültig, der Pauschaltarif berücksichtigt aber nur Standardabzüge. Haben Sie echte Abzüge, die der Tarif ignoriert, zahlen Sie wahrscheinlich zu viel und können es zurückfordern. Häufige Abzüge:
- Säule-3a-Beiträge (private Vorsorge, bis zum Jahreshöchstbetrag)
- Einkäufe in die Pensionskasse (2. Säule)
- Kinderbetreuungskosten für erwerbstätige Eltern
- Unterhalts- und Alimentenzahlungen
- Wochenaufenthalterkosten, wenn Sie unter der Woche auswärts arbeiten
- Weiterbildung und bestimmte Berufskosten
7. Was Sie bei Ankunft und Wegzug tun sollten
- Bei Ankunft: Anmeldung bei Ihrer Gemeinde. Bewilligung und Familiensituation gelangen zum Arbeitgeber, der den richtigen Tarif anwendet. Prüfen Sie die erste Lohnabrechnung auf die QST-Zeile und den Code.
- Jeden Januar: Prüfen Sie, ob Ihr Tarifcode noch passt. Heirat, ein Kind oder ein Partner, der zu arbeiten beginnt oder aufhört, ändern Code und Satz.
- Bis 31. März: Bei Abzügen (3a, Kinderbetreuung, Pensionskasse) oder einem Tariffehler reichen Sie Korrektur oder freiwillige NOV für das Vorjahr ein.
- Bei CHF 120 000: Rechnen Sie mit einer obligatorischen Steuererklärung. Belege von Anfang an aufbewahren.
- Beim Wegzug: Die letzte Lohnabrechnung wird wie üblich an der Quelle besteuert.
Die Quellensteuer ist nur ein Punkt auf einer längeren Liste. Unsere Umzugs-Checkliste für die Schweiz deckt den Rest ab, von der Anmeldung bis zur Krankenversicherung.
Sehen Sie, was netto übrig bleibt.
Quellensteuer und AHV/AVS gehen weg, bevor Sie den Lohn überhaupt sehen. Der LivingEase Lohnrechner zeigt brutto, den Quellensteuerabzug, die Sozialbeiträge und Ihren echten Nettolohn pro Monat und Kanton.
Nettolohn berechnen →Häufig gestellte Fragen
Was ist die Quellensteuer in der Schweiz?
Die Quellensteuer ist eine Einkommenssteuer an der Quelle. Ihr Arbeitgeber zieht sie direkt von Ihrem Monatslohn in der Schweiz ab und überweist sie an die kantonale Steuerverwaltung. Sie umfasst Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und gegebenenfalls Kirchensteuer in einem einzigen Satz. Die meisten ausländischen Staatsangehörigen mit einer B- oder L-Bewilligung zahlen Quellensteuer, statt eine ordentliche Steuererklärung einzureichen.
Wer muss in der Schweiz Quellensteuer zahlen?
Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung C zahlen Quellensteuer, vor allem Inhaber einer B- oder L-Bewilligung. Auch Grenzgänger und bestimmte Personen ohne Wohnsitz mit Schweizer Einkommen zahlen sie. Schweizer Bürger, Inhaber einer C-Bewilligung und Personen, die mit einem Schweizer Bürger oder C-Bewilligungsinhaber verheiratet sind, werden hingegen ordentlich veranlagt.
Gehört die AHV/AVS zur Quellensteuer?
Nein. Die AHV/AVS (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist ein Sozialversicherungsbeitrag, keine Steuer. Sie wird separat vom Lohn abgezogen, zusammen mit IV/AI, EO/APG und der Arbeitslosenversicherung (ALV/AC). Der Arbeitnehmeranteil von AHV/IV/EO beträgt 5,3 Prozent, die Arbeitslosenversicherung 1,1 Prozent. Die Quellensteuer ist die Einkommenssteuer, die zusätzlich zu diesen Sozialabzügen anfällt.
Wie hoch ist die Quellensteuer?
Es gibt keinen einheitlichen Satz. Der Prozentsatz hängt von Ihrem Bruttolohn in der Schweiz und Ihrem Tarifcode ab und variiert je nach Kanton, da jeder Kanton eigene Multiplikatoren festlegt. Die Sätze sind progressiv, höhere Einkommen zahlen also einen höheren Prozentsatz. Steuergünstige Kantone wie Zug ziehen bei gleichem Lohn weniger ab als Genf oder Waadt. Nutzen Sie einen Lohnrechner für Ihren konkreten Wert.
Was ist die 120 000-CHF-Grenze?
Erreicht Ihr Bruttojahreslohn in der Schweiz CHF 120 000, werden Sie obligatorisch nachträglich ordentlich veranlagt (NOV). Ihr Arbeitgeber zieht weiterhin die Quellensteuer ab, Sie müssen jedoch zusätzlich eine vollständige Steuererklärung einreichen. Die bereits an der Quelle abgezogene Steuer wird als Vorauszahlung angerechnet. Der 13. Monatslohn und Boni zählen zur Grenze von CHF 120 000.
Kann ich eine Rückerstattung der Quellensteuer erhalten?
Ja, wenn Sie zu viel bezahlt haben. Wenn Sie unter CHF 120 000 verdienen und Abzüge haben, die der pauschale Tarif nicht erfasst, etwa Säule-3a-Beiträge, Einkäufe in die Pensionskasse oder Kinderbetreuungskosten, können Sie bis zum 31. März des Folgejahres eine freiwillige nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen und die Differenz zurückfordern. War nur der Tarif falsch, beantragen Sie bis zur selben Frist eine Tarifkorrektur.
Welche Quellensteuer-Tarifcodes gibt es?
Die wichtigsten Codes sind A (alleinstehend, keine Kinder), B (verheiratet, ein Verdienst), C (verheiratet, Doppelverdiener) und H (alleinerziehend). Eine Ziffer steht für Ihre Kinder, zum Beispiel A0 oder B2. Ein angehängtes Y oder N zeigt, ob die Kirchensteuer enthalten ist. Grenzgänger verwenden eigene Codes wie L, M, N und P.
Zahle ich nach Erhalt der C-Bewilligung weiterhin Quellensteuer?
Nein. Sobald Sie eine Niederlassungsbewilligung C erhalten oder Ihr Haushalt einen Schweizer Bürger oder C-Bewilligungsinhaber umfasst, verlassen Sie das Quellensteuersystem. Ab dem folgenden Steuerjahr reichen Sie eine ordentliche Steuererklärung ein wie eine in der Schweiz ansässige Person.
