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Versicherungen für Mieter: Haftpflicht, Hausrat und Mietrechtsschutz

Beim Mieten einer Wohnung in der Schweiz kommen drei Versicherungen zur Sprache: Privathaftpflicht, Hausrat und Rechtsschutz. Nach der ersten fragen Vermieter häufig. Hier steht, was jede Versicherung laut dem Bundesportal und dem Versicherungsverband deckt, was ein Mietstreit ohne Deckung kostet und wozu ich keine Regel gefunden habe.

· 7 Min. Lesezeit

A man with an umbrella on a bridge in Lucerne
Foto: Thomas Leuthard, CC BY 2.0, zugeschnitten

Kurze Antwort

  • Die Privathaftpflicht zahlt, wenn Sie jemanden verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen. Sie ist grundsätzlich freiwillig, doch viele Vermieter verlangen sie vor der Vermietung.
  • Die Hausratversicherung deckt Ihre eigenen Sachen bei Feuer, Naturereignissen wie Sturm, Wasserschäden und Einbruchdiebstahl.
  • Der Rechtsschutz kann Anwaltskosten, Gutachten und Gerichtskosten übernehmen. Mietrecht gehört bei den Versicherern häufig dazu, aber die Vertragsbedingungen entscheiden.
  • Ein Mietstreit beginnt bei der Schlichtungsbehörde. Dort erhebt die Zivilprozessordnung keine Gerichtskosten und spricht keine Parteientschädigung zu. Im Gerichtsverfahren können Kosten entstehen.
  • Manche Policen und Verbandsangebote haben eine Wartefrist. Die Seite des Mieterinnen- und Mieterverbands Zürich nennt zum Beispiel 60 Tage Mitgliedschaft vor dem Ereignis.
Zu diesem Ratgeber. Dies ist ein redaktioneller Ratgeber von LivingEase. Er erklärt den Versicherungsschutz in einfacher Sprache und stützt sich auf das Bundesportal ch.ch, den Versicherungsverband SVV, die Zivilprozessordnung und das Obligationenrecht. Er ist keine Versicherungs- oder Rechtsberatung und empfiehlt kein Produkt. Policen unterscheiden sich je nach Versicherer, massgebend sind daher die Bedingungen Ihrer eigenen Police.

Die drei Versicherungen und wofür sie da sind

VersicherungSie zahlt fürSie zahlt nicht für
PrivathaftpflichtPersonen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie anderen zufügen, und die Abwehr unberechtigter Forderungen.Schäden an Ihnen oder Ihrem Haushalt, berufliche Tätigkeit, Abnützung, vorhersehbare Schäden, ansteckende Krankheiten, vorsätzliche Straftaten.
HausratIhre Sachen in der Wohnung nach Feuer, Naturereignissen wie Sturm, Wasserschäden und Einbruchdiebstahl.Was die Police ausschliesst. Die Bedingungen unterscheiden sich, prüfen Sie Limiten und ausgeschlossene Gegenstände.
RechtsschutzAnwaltskosten, Gutachten, Gerichtskosten und Parteientschädigungen, die Sie zahlen müssen, in den Rechtsgebieten der Police.Streitigkeiten ausserhalb der aufgeführten Gebiete und was die Bedingungen ausschliessen.

Die Zeilen stützen sich auf zwei Quellen: das Bundesportal ch.ch für Haftpflicht und Hausrat und den Versicherungsverband SVV für den Rechtsschutz.

Privathaftpflichtversicherung

Das Bundesportal beschreibt die Privathaftpflicht als grundsätzlich freiwillig. In der Praxis kann ein Vermieter sie verlangen, und in den meisten Kantonen ist sie für Hundehalter obligatorisch. Sie deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden sowie die Abwehr von Forderungen, die Sie nicht schulden.

Dieselbe Seite nennt, was nicht gedeckt ist: Schäden an Ihnen oder Ihrem Haushalt, berufliche Tätigkeit, Abnützung, vorhersehbare Schäden, ansteckende Krankheiten und vorsätzliche Straftaten. Sie empfiehlt eine Deckung von CHF 3 bis 20 Millionen und schreibt, die Selbstbeteiligung betrage meist bis zu CHF 5'000.

Mieter haben eine eigene Pflicht zur Sorgfalt. Das Gesetz verlangt, dass Sie die Sache mit Sorgfalt gebrauchen (Art. 257f OR) und sie in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt (Art. 267 OR). Für darüber hinausgehende Schäden haftet man nach der allgemeinen Regel zu unerlaubten Handlungen (Art. 41 OR). Ob ein Schaden an der Mietwohnung selbst gedeckt ist, hängt vom Wortlaut der Police ab, denn die Seite von ch.ch sagt dazu nichts. Fragen Sie den Versicherer oder lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie sich darauf verlassen.

Hausratversicherung

Laut ch.ch deckt die Hausratversicherung Feuer, Naturereignisse wie Sturm, Wasserschäden und Einbruchdiebstahl. Sie wird oft zusammen mit der Haftpflicht verkauft, Sie können beide aber getrennt abschliessen. Vergleichen Sie die Versicherungssumme mit dem, was Sie besitzen. Eine zu tiefe Summe zahlt weniger als Ihr Schaden.

Die Gebäudeversicherung des Vermieters deckt das Gebäude, nicht Ihre Sachen. Eine Schweizer Regel, die den Hausrat für Mieter obligatorisch macht, habe ich nicht gefunden. Mietvertrag oder Hausordnung können sie trotzdem verlangen, lesen Sie diese also.

Rechtsschutzversicherung

Der Versicherungsverband beschreibt den üblichen Umfang des privaten und familiären Rechtsschutzes: Schadenersatzrecht, Strafverteidigung, Versicherungsrecht einschliesslich Sozialversicherungen, Arbeitsrecht, Mietrecht, übriges Vertragsrecht sowie Nachbar- und Eigentumsrecht. Die Versicherer übernehmen die interne Fallbearbeitung, Anwaltskosten, Gutachten, Gerichtskosten und Parteientschädigungen, die der versicherten Person auferlegt werden. Der Umfang unterscheidet sich je nach Versicherer, die Bedingungen entscheiden. Die Seite stammt vom 6. November 2019, fragen Sie daher bei Ihrem Versicherer nach den aktuellen Bedingungen.

Eine andere Möglichkeit bieten die Mieterverbände. Auf der Seite des Zürcher Verbands steht, der Rechtsschutz über eine Partnerversicherung übernehme die Kosten, wenn Sie beim Ereignis seit mindestens 60 Tagen Mitglied sind, und bei Ereignissen ab 2021 zahlen Sie 10 % der Kosten, mindestens CHF 100 und höchstens CHF 500. Andere kantonale Verbände können andere Regeln haben. Ich habe nur Zürich geprüft.

Was ein Mietstreit ohne Deckung kostet

Die meisten Mietstreitigkeiten beginnen bei einer Schlichtungsbehörde. Einer Klage geht in der Regel ein Schlichtungsversuch voraus (Art. 197 ZPO), und bei Mietstreitigkeiten besteht die Behörde aus einem Vorsitz und einer gleichen Zahl von Vertretern der Mieter und der Vermieter (Art. 200 Abs. 1).

Im Schlichtungsverfahren werden keine Parteientschädigungen gesprochen (Art. 113 Abs. 1 ZPO), und bei Streitigkeiten aus Miete von Wohn- und Geschäftsräumen werden keine Gerichtskosten erhoben (Art. 113 Abs. 2 lit. c). Vor Gericht ist es anders. Artikel 114 zählt die Streitigkeiten auf, in denen im Entscheidverfahren keine Gerichtskosten erhoben werden, und die Miete steht nicht auf dieser Liste (Arbeitsstreitigkeiten bis CHF 30'000 schon). Als Regel trägt die unterliegende Partei die Kosten (Art. 106 ZPO).

Die günstige Stufe ist also die erste. Teuer wird es vor Gericht, und dort zählt der Rechtsschutz oder das Angebot eines Mieterverbands.

Ein Punkt zur Zeit

Manche Fristen im Mietrecht sind kurz. Erhöht der Vermieter den Mietzins oder ändert er den Vertrag einseitig zu Ihrem Nachteil, können Sie dies innert 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung anfechten (Art. 270b OR). Eine Police oder ein Verbandsangebot mit 60 Tagen Wartefrist deckt ein Ereignis in diesem Zeitraum nicht, wenn Sie erst nach der Mitteilung beigetreten sind. Das ist meine Lesart der beiden Zahlen und keine Aussage einer der Quellen. Es spricht dafür, den Schutz abzuschliessen, bevor Sie ihn brauchen.

Vor Vertragsabschluss oder Verlängerung

  • Verlangen Mietvertrag oder Hausordnung eine Haftpflicht- oder Hausratversicherung?
  • Erreicht die Haftpflichtsumme mindestens die CHF 3 bis 20 Millionen, die das Bundesportal empfiehlt?
  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung, und deckt die Police Schäden an der Mietwohnung selbst?
  • Liegt die Versicherungssumme beim Hausrat nahe an dem, was der Ersatz Ihrer Sachen kosten würde?
  • Beim Rechtsschutz: Ist das Mietrecht aufgeführt, und gibt es eine Wartefrist?
  • Wenn Sie einem Mieterverband beitreten: Wie lange müssen Sie Mitglied sein, bevor ein Fall gedeckt ist, und welchen Anteil der Kosten tragen Sie?

Häufige Fragen

Ist eine Haftpflichtversicherung für Mieter in der Schweiz obligatorisch?

Laut dem Bundesportal ch.ch ist die Privathaftpflicht grundsätzlich freiwillig, Vermieter verlangen sie aber oft, und für Hundehalter ist sie in den meisten Kantonen obligatorisch. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf eine entsprechende Klausel.

Was deckt die Privathaftpflicht nicht?

ch.ch nennt als nicht gedeckt: Schäden an Ihnen selbst oder Ihrem Haushalt, berufliche Tätigkeit, Abnützung, vorhersehbare Schäden, ansteckende Krankheiten und vorsätzliche Straftaten.

Deckt die Hausratversicherung Wasserschäden?

Laut ch.ch deckt die Hausratversicherung Feuer, Naturereignisse wie Sturm, Wasserschäden und Einbruchdiebstahl. Sie wird oft zusammen mit der Haftpflicht verkauft, kann aber auch einzeln abgeschlossen werden.

Deckt der Rechtsschutz Mietstreitigkeiten?

Der Versicherungsverband SVV schreibt, der private und familiäre Rechtsschutz umfasse in der Regel das Mietrecht, der Umfang unterscheide sich aber je nach Versicherer. Lesen Sie die Bedingungen zum Mietrecht und zu Wartefristen.

Muss ich in einem Mietstreit Gerichtskosten zahlen?

Bei der Schlichtungsbehörde nicht. Die Zivilprozessordnung erhebt dort bei Streitigkeiten über Wohnungsmiete keine Gerichtskosten und spricht keine Parteientschädigung zu. Vor Gericht gehören Mietstreitigkeiten nicht zu den kostenlosen Verfahren, und die unterliegende Partei trägt die Kosten in der Regel.

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