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Lohnabrechnung Schweiz: alle Abzüge erklärt

Die Lohnabrechnung nennt Ihren Bruttolohn, einige Sozialversicherungsabzüge und den Nettolohn. Die meisten Zeilen folgen einem festen Satz im Gesetz. Zwei hängen vom Arbeitgeber ab: die Unfallversicherung und die Pensionskasse. Hier steht, was jede Zeile bedeutet, woher der Satz kommt und was von CHF 100'000 in drei Kantonen übrig bleibt.

· 7 Min. Lesezeit

A pocket calculator on a wooden desk
Foto: jakeandlindsay, CC BY 2.0, zugeschnitten

Kurze Antwort

  • Der Arbeitgeber muss Ihnen eine schriftliche Abrechnung übergeben (Art. 323b OR). Der Lohn ist Ende jedes Monats fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist.
  • Die AHV/IV/EO nimmt 5,3 % des Bruttolohns. Der Arbeitgeber zahlt weitere 5,3 %, zusammen also 10,6 %.
  • Die Arbeitslosenversicherung (ALV) nimmt 1,1 % vom Lohn bis CHF 148'200 im Jahr.
  • Die Versicherung gegen Unfälle ausserhalb der Arbeit zahlen Sie, wenn der Vertrag nichts anderes sagt. Der Satz hängt vom Versicherer ab.
  • Der Beitrag an die Pensionskasse (BVG) richtet sich nach dem Reglement der Kasse, und der Arbeitgeber muss mindestens gleich viel zahlen wie alle Arbeitnehmenden zusammen.
  • Einkommenssteuer steht nicht auf der Abrechnung, ausser Sie zahlen Quellensteuer. Bei CHF 100'000 brutto, alleinstehend, 32 Jahre alt und wohnhaft in Zürich ergibt unser Rechner rund CHF 78'520 netto nach allen Abzügen und Steuern.
Zu diesem Ratgeber. Dies ist ein redaktioneller Ratgeber von LivingEase. Er erklärt die Regeln in einfacher Sprache und stützt sich auf die Gesetzestexte und die unten verlinkten Seiten des Bundes. Er ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ihre tatsächliche Abrechnung hängt von den Versicherern Ihres Arbeitgebers und von Ihrer Pensionskasse ab, das Beispiel ist daher eine Veranschaulichung und keine Prognose.

Was das Gesetz zur Lohnabrechnung sagt

Der Arbeitgeber muss den Lohn in gesetzlicher Währung innert der Arbeitszeit ausrichten, wenn nichts anderes verabredet oder üblich ist, und Ihnen eine schriftliche Abrechnung übergeben (Art. 323b Abs. 1 OR). Der Lohn ist Ende jedes Monats fällig, wenn nicht kürzere Fristen oder andere Termine verabredet oder üblich sind (Art. 323 Abs. 1).

Derselbe Artikel begrenzt, was vom Lohn abgezogen werden darf. Der Arbeitgeber darf Gegenforderungen nur so weit mit dem Lohn verrechnen, als dieser pfändbar ist, ausser bei absichtlich zugefügtem Schaden. Abreden über die Verwendung des Lohnes im Interesse des Arbeitgebers sind nichtig (Art. 323b Abs. 2 und 3).

Die Zeilen der Lohnabrechnung

ZeileWofürSatz und wer ihn festlegt
BruttolohnWas Sie vereinbart haben, samt 13. Monatslohn, falls der Vertrag einen vorsieht.Ihr Vertrag.
AHV / IV / EOAlters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung und Erwerbsersatz.5,3 % vom Bruttolohn für Sie und 5,3 % für den Arbeitgeber (8,7 % + 1,4 % + 0,5 % = 10,6 %, Stand 1. Januar 2026).
ALVArbeitslosenversicherung.1,1 % für Sie und 1,1 % für den Arbeitgeber, auf dem Lohn bis CHF 148'200 im Jahr.
NBUVersicherung für Unfälle ausserhalb der Arbeit. Unfälle bei der Arbeit bezahlt der Arbeitgeber.Sie zahlen sie, wenn der Vertrag nichts anderes sagt. Den Satz legt der Versicherer fest.
BVG / PensionskassePensionskasse: Altersvorsorge samt Schutz bei Tod und Invalidität.Gemäss Reglement der Kasse. Der Arbeitgeber zahlt mindestens gleich viel wie alle Arbeitnehmenden zusammen.
QuellensteuerEinkommenssteuer, die direkt am Lohn erhoben wird.Nur für Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz. Den Satz legt der Tarif des Kantons fest.

Die Quellen zur Tabelle: Die Sätze für AHV, IV und EO stehen im Merkblatt 2.01 des BSV. Die Arbeitslosenversicherung beträgt 2,2 % bis zum höchsten versicherten Verdienst der Unfallversicherung und wird je zur Hälfte von Ihnen und dem Arbeitgeber getragen (Art. 3 AVIG). Dieser Höchstbetrag liegt bei CHF 148'200 im Jahr (Art. 22 UVV).

Auch Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind versichert, diese Prämie trägt der Arbeitgeber. Die Prämie für Nichtberufsunfälle geht zu Ihren Lasten, wenn nichts anderes zu Ihren Gunsten vereinbart ist. Der Arbeitgeber schuldet dem Versicherer die gesamte Prämie und zieht Ihren Anteil vom Lohn ab (Art. 91 UVG). Bei der Pensionskasse läuft es gleich (Art. 66 Abs. 2 und 3 BVG).

Der Quellensteuer unterliegen Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung, die in der Schweiz Wohnsitz oder Aufenthalt haben (Art. 83 DBG). Ehegatten in ungetrennter Ehe unterliegen ihr nicht, wenn einer von beiden Schweizer Bürger ist oder eine Niederlassungsbewilligung hat. Unser Ratgeber zur Quellensteuer erklärt die Tarife und wie Sie eine ordentliche Veranlagung beantragen.

Wie sich der Beitrag an die Pensionskasse zusammensetzt

Nur Löhne über CHF 22'680 im Jahr unterstehen der obligatorischen Pensionskasse (Art. 2 und 7 BVG). Versichert ist der Teil des Jahreslohns zwischen CHF 26'460 und CHF 90'720, der koordinierte Lohn, mindestens aber CHF 3'780 (Art. 8). Jedes Jahr schreibt die Kasse Sparguthaben in Prozent dieses Lohns gut: 7 % von 25 bis 34 Jahren, 10 % von 35 bis 44, 15 % von 45 bis 54 und 18 % von 55 bis 65 (Art. 16).

Das sind die Mindest-Altersgutschriften für beide Seiten zusammen. Die Beiträge finanzieren auch den Schutz bei Tod und Invalidität, und das Reglement der Kasse legt die Aufteilung fest. Der Arbeitgeber muss mindestens gleich viel zahlen wie alle Arbeitnehmenden zusammen (Art. 66 Abs. 1). Eine Kasse kann auch mehr als das Minimum versichern, die Zeile auf Ihrer Abrechnung kann deshalb höher sein, als diese Zahlen vermuten lassen. Den genauen Satz nennen das Reglement Ihrer Kasse oder Ihr Vertrag.

Was von CHF 100'000 in drei Kantonen bleibt

Das Beispiel stammt aus unserem Lohnrechner. Es zeigt eine alleinstehende Person, 32 Jahre alt, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer, wohnhaft in der Hauptstadt des Kantons, für das Steuerjahr 2026. Beträge in CHF.

ZeileZürichZugGenf
Bruttolohn100'000100'000100'000
AHV / IV / EO (5,3 %)-5'300-5'300-5'300
ALV (1,1 %)-1'100-1'100-1'100
Unfallversicherung (angenommen 0,4 %)-400-400-400
Pensionskasse (Modell)-2'574-2'574-2'574
Einkommenssteuer (nicht auf der Abrechnung)-12'106-5'464-15'791
Netto78'52085'16274'835

Die vier Versicherungszeilen ergeben in jedem Kanton CHF 9'374. Den Unterschied macht die Einkommenssteuer: CHF 5'464 in Zug, CHF 12'106 in Zürich und CHF 15'791 in Genf. Die Steuerwerte stammen aus dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, dem unser Modell folgt. Unfall- und Pensionskassenzeile sind Modellannahmen, die übernehmen, was dieser Rechner anwendet: 0,4 % für die Unfallversicherung und bei der Pensionskasse die Hälfte der Altersgutschrift auf dem koordinierten Lohn, dazu pauschal 3,5 % auf dem Lohn über CHF 90'720. Ihre eigenen Zeilen werden abweichen.

Eigene Zahlen können Sie im kostenlosen Lohnrechner ausprobieren.

Lohnabrechnung und Lohnausweis sind zwei Dokumente

Die Lohnabrechnung ist die monatliche Abrechnung. Der Lohnausweis ist ein Jahresdokument. Arbeitgeber müssen schriftliche Bescheinigungen über ihre Leistungen an Arbeitnehmende ausstellen (Art. 127 Abs. 1 lit. a DBG), und Sie legen ihn Ihrer Steuererklärung bei (Art. 125 Abs. 1 lit. a DBG). Bewahren Sie ihn bei Ihren Steuerunterlagen auf. Unser Ratgeber zu den Steuern erklärt die Steuererklärung.

Was Sie auf Ihrer eigenen Abrechnung prüfen sollten

  • Der Bruttolohn stimmt mit dem Vertrag überein, und ein 13. Monatslohn wird ausgezahlt, wenn der Vertrag ihn vorsieht.
  • Die Zeile AHV/IV/EO beträgt 5,3 % des Bruttolohns.
  • Die Zeile ALV beträgt 1,1 % und endet, sobald Ihr Lohn im Jahr CHF 148'200 erreicht.
  • Die Zeile Unfallversicherung gibt es nur, wenn der Vertrag den Arbeitgeber nicht zahlen lässt. Wirkt sie hoch, fragen Sie nach dem Satz des Versicherers.
  • Die Zeile Pensionskasse folgt dem Reglement der Kasse. Verlangen Sie es, wenn Sie es noch nie gesehen haben.
  • Es gibt keinen Abzug, den Sie nicht erklären können. Rückzahlungen von Vorschüssen oder Schadenersatz sind auf den pfändbaren Teil des Lohns begrenzt, ausser bei absichtlich zugefügtem Schaden.
  • Eine Zeile Quellensteuer erscheint nur, wenn Sie ihr unterstehen.

Häufige Fragen

Was wird in der Schweiz vom Lohn abgezogen?

AHV/IV/EO (5,3 % vom Bruttolohn), Arbeitslosenversicherung (1,1 % bis CHF 148'200 im Jahr), die Versicherung gegen Unfälle ausserhalb der Arbeit, Ihr Beitrag an die Pensionskasse und, falls Sie ihr unterstehen, die Quellensteuer. Einkommenssteuer wird sonst nicht von der Lohnabrechnung abgezogen.

Zieht der Arbeitgeber Einkommenssteuer ab?

Nur wenn Sie der Quellensteuer unterstehen, also als Ausländerin oder Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz. Alle anderen reichen eine Steuererklärung ein und legen den Lohnausweis bei.

Muss mir der Arbeitgeber eine Lohnabrechnung geben?

Ja. Das Obligationenrecht verlangt, dass Sie eine schriftliche Abrechnung erhalten, und der Lohn ist Ende jedes Monats fällig, wenn nichts anderes vereinbart oder üblich ist.

Warum weicht mein Nettolohn von einem Rechner ab?

Pensionskasse und Unfallversicherung hängen vom Arbeitgeber ab, die Einkommenssteuer von Kanton, Gemeinde, Familiensituation und Konfession. Unser Rechner modelliert eine alleinstehende Person, 32 Jahre alt, in der Hauptstadt des Kantons.

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