Säule 3a: Maximalbetrag, Frist und Bezug
Die Säule 3a ist gebundene private Vorsorge: Sie zahlen selbst ein und ziehen die Beiträge vom steuerbaren Einkommen ab. Für Angestellte ist das der wichtigste Steuerabzug. Hier finden Sie die Beträge für 2026 und 2027, die Frist, den neuen Einkauf für verpasste Jahre und die Regeln für den Bezug.
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Kurze Antwort
- Maximum 2026: CHF 7'258 mit Pensionskasse, ohne Pensionskasse 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288.
- Maximum 2027: CHF 7'373, ohne Pensionskasse höchstens CHF 36'864.
- Das Geld muss bis 31. Dezember auf dem 3a-Konto sein, damit es für das Jahr zählt.
- Seit 2025 dürfen Sie verpasste Jahre einkaufen, erstmals 2026 und nur für Lücken ab 2025.
- Bezug ab fünf Jahren vor dem AHV-Referenzalter, früher für Wohneigentum, Selbständigkeit oder den endgültigen Wegzug.
Was die Säule 3a ist
Die Schweizer Vorsorge hat drei Säulen: die AHV, die Pensionskasse über den Arbeitgeber und das private Sparen. Die Säule 3a ist der gebundene Teil des privaten Sparens. Sie zahlen auf ein Konto oder eine Police bei einer Bank oder Versicherung ein, ziehen die Beiträge bei Bund, Kanton und Gemeinde vom Einkommen ab, und das Geld bleibt gesperrt, bis einer der Bezugsgründe unten zutrifft (BVV 3).
Einzahlen dürfen nur Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende, Sie brauchen also ein Erwerbseinkommen. Arbeiten beide Ehegatten oder eingetragenen Partner, kann jede Person für sich den vollen Abzug beanspruchen (Art. 7 Abs. 2 BVV 3). Beiträge sind bis höchstens fünf Jahre nach dem AHV-Referenzalter möglich (Art. 7 Abs. 3 BVV 3).
Maximalbetrag 2026 und 2027
| Sie sind | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| In einer Pensionskasse (die meisten Angestellten) | CHF 7'258 | CHF 7'373 |
| Ohne Pensionskasse (viele Selbständige) | 20 % des Nettoerwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288 | 20 % des Nettoerwerbseinkommens, höchstens CHF 36'864 |
Die Beträge sind 8 % und 40 % des oberen Grenzbetrags im BVG (Art. 7 Abs. 1 BVV 3) und ändern sich mit diesem. Die Werte für 2027 wurden am 5. Oktober 2026 bekannt gegeben (Mitteilung des Bundes; BSV-FAQ). Im Jahr, in dem Sie die Erwerbstätigkeit aufgeben, dürfen Sie noch den vollen Beitrag leisten (Art. 7 Abs. 4 BVV 3).
Die Frist: 31. Dezember
Ein Beitrag zählt für das Steuerjahr, in dem er dem 3a-Konto gutgeschrieben wird. Geld, das am 2. Januar eintrifft, zählt für das neue Jahr, und mit einer normalen Einzahlung lässt sich das alte Jahr nicht mehr nachholen. Banken und Versicherer setzen oft einen eigenen Stichtag einige Tage vor Jahresende; prüfen Sie ihn und zahlen Sie früh im Dezember.
Sie müssen nicht das Maximum einzahlen und können die Beiträge übers Jahr verteilen. Bewahren Sie die Bescheinigung auf, die Ihr Anbieter im Januar schickt; Sie brauchen sie für die Steuererklärung.
Einkauf für verpasste Jahre
Seit 1. Januar 2025 dürfen Sie verpasste Beiträge zusätzlich zum ordentlichen Beitrag einkaufen (Art. 7a BVV 3). Die Regeln:
- Sie können Lücken aus den zehn Jahren vor dem Einkauf schliessen, aber nur Lücken ab 2025. Der erste Einkauf ist 2026 möglich (BSV-FAQ).
- In jedem Lückenjahr müssen Sie zur Einzahlung berechtigt gewesen sein, also ein Erwerbseinkommen in der Schweiz gehabt haben.
- Im Einkaufsjahr muss zuerst der volle ordentliche Beitrag bezahlt sein.
- Ein Einkauf beträgt höchstens 8 % des oberen BVG-Grenzbetrags, 2026 also CHF 7'258, egal wie viele Jahre Sie damit schliessen (BSV-FAQ).
- Jede Jahreslücke kann nur einmal eingekauft werden. Nach dem Bezug der Altersleistung sind keine Einkäufe mehr möglich.
Für die meisten, die vor 2025 in der Schweiz zu arbeiten begonnen haben, zählt der Einkauf also nur für die Jahre ab 2025.
Wann Sie das Geld beziehen können
Ordentlich ab fünf Jahren vor dem AHV-Referenzalter. Früher geht es, wenn Sie (BSV-FAQ; Art. 3 BVV 3):
- eine ganze IV-Rente erhalten,
- eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen oder zu einer anderen wechseln,
- selbst bewohntes Wohneigentum kaufen oder bauen oder die Hypothek amortisieren (alle fünf Jahre möglich),
- die Schweiz endgültig verlassen (siehe unsere Auswanderungs-Checkliste).
Verheiratete und eingetragene Partner brauchen die schriftliche Zustimmung des Ehegatten oder der Partnerin (Art. 3 Abs. 6 BVV 3).
Steuern beim Bezug
Der Bezug wird getrennt vom übrigen Einkommen besteuert, im Jahr der Auszahlung. Die direkte Bundessteuer beträgt einen Fünftel des ordentlichen Tarifs, ohne Sozialabzüge (Art. 38 DBG). Die Kantone haben eigene Tarife. Weil der Satz mit dem Betrag steigt, führen manche mehrere 3a-Konten und beziehen sie in verschiedenen Jahren; fragen Sie die kantonale Steuerverwaltung, wie sie das behandelt.
Wenn Sie quellenbesteuert sind
Der Quellensteuertarif auf Ihrer Lohnabrechnung berücksichtigt die Säule 3a nicht. Verdienen Sie weniger als CHF 120'000, beantragen Sie bis 31. März des Folgejahres eine nachträgliche ordentliche Veranlagung, um den Abzug geltend zu machen. Darüber werden Sie ohnehin ordentlich veranlagt. Mehr im Ratgeber Quellensteuer.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Maximalbetrag der Säule 3a 2026?
CHF 7'258, wenn Sie einer Pensionskasse angehören. Ohne Pensionskasse, etwa als Selbständige, sind es 20 % des Nettoerwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288. Für 2027 steigen die Beträge auf CHF 7'373 und CHF 36'864.
Bis wann muss ich in die Säule 3a einzahlen?
Der Beitrag zählt für das Jahr, in dem er auf dem 3a-Konto gutgeschrieben wird. Er muss also bis 31. Dezember eintreffen. Banken und Versicherer setzen oft einen früheren Stichtag im Dezember; zahlen Sie deshalb einige Tage vorher.
Kann ich verpasste Jahre nachzahlen?
Seit 2025 können Sie fehlende Beiträge für bis zu zehn Jahre einkaufen, aber nur Lücken ab 2025. Der erste Einkauf ist 2026 möglich. Zuerst muss der volle Beitrag des laufenden Jahres bezahlt sein, und ein Einkauf ist 2026 auf CHF 7'258 pro Jahr begrenzt.
Kann ich die Säule 3a abziehen, wenn ich quellenbesteuert bin?
Ja, aber nicht automatisch. Der Quellensteuertarif berücksichtigt die Säule 3a nicht. Sie beantragen bis 31. März des Folgejahres eine nachträgliche ordentliche Veranlagung.
Weitere Ratgeber
- BVV 3 (SR 831.461.3): Verordnung über die Säule 3a, Art. 3, 7, 7a
- DBG (SR 642.11): Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, Art. 38
- Mitteilung des Bundes: Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2027 (5.10.2026)
- BSV-FAQ: Welche Beiträge kann ich in die Säule 3a einzahlen?
- BSV-FAQ: Ab wann ist ein Einkauf in die Säule 3a möglich?
- BSV-FAQ: Maximaler Einkaufsbetrag in die Säule 3a
- BSV-FAQ: Auszahlung der Säule 3a